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Weltfrieden nach Immanuel Kant

19/01/2009 · Kommentar schreiben

Der Friedenszustand unter Menschen, die nebeneinander leben, ist kein Naturstand [...] der vielmehr ein Zustand des Krieges ist, wenn gleich nicht immer ein Ausbruch der Feindseligkeiten, doch immer währende Bedrohung mit denselben. Er muß also gestiftet werden; denn die Unterlassung der letzteren ist noch nicht Sicherheit dafür [...] Da hingegen in einer Verfassung, wo der Untertan nicht Staatsbürger, die also nicht republikanisch, es die unbedenklichste Sache von der Welt ist, weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse, sondern Staatseigentümer ist [...] durch den Krieg nicht das mindeste einbüßt, diesen also wie eine Art von Lustpartie aus unbedeutenden Ursachen beschließen, und der Anständigkeit wegen dem [...] diplomatischen Korps die Rechtfertigung desselben gleichgültig überlassen kann.

Völker, als Staaten, können wie einzelne Menschen beurteilt werden [...] und jeder um seiner Sicherheit willen, von dem andern fordern kann und soll, mit ihm in eine  [...] Verfassung zu treten, wo jedem sein Recht gesichert werden kann. Dies wäre ein Völkerbund, der aber gleichwohl kein Völkerstaat sein müßte [...] Gleich wie wir nun die Anhänglichkeit der Wilden an ihre gesetzlose Freiheit, sich lieber unaufhörlich zu balgen, als sich einem gesetzlichen, von ihnen selbst zu konstituierenden, Zwange zu unterwerfen [...] müßten gesittete Völker [...] eilen, aus einem so verworfenen Zustande je eher desto lieber herauszukommen. Bei der Bösartigkeit der menschlichen Natur, die sich im freien Verhältnis der
Völker unverhohlen blicken läßt [...].

Da die Art, wie Staaten ihr Recht verfolgen, nie, wie bei einem äußern Gerichtshofe, der Prozeß, sondern nur der Krieg sein kann [...] und durch den Friedensvertrag zwar wohl dem diesmaligen Kriege, aber nicht dem Kriegszustande ein Ende gemacht wird, gleichwohl aber von Staaten, nach dem Völkerrecht [...] nicht eben das gelten kann, was von Menschen im gesetzlosen Zustande nach dem Naturrecht gilt [...] so muss es einen Bund von besonderer Art geben, den man den Friedensbund nennen kann, der vom Friedensvertrag darin unterschieden sein würde, dass dieser bloß einen Krieg, jener aber alle Kriege auf immer zu endigen suchte [...] Die Ausführbarkeit dieser Idee der Föderalität, die sich allmählich über alle Staaten erstrecken soll, und so zum ewigen Frieden hinführt, läßt sich darstellen. Denn wenn [...] ein mächtiges und aufgeklärtes Volk sich zu einer Republik (die ihrer Natur nach zum ewigen Frieden geneigt sein muss) bilden kann, so gibt diese einen Mittelpunkt der föderativen Vereinigung für andere Staaten ab, um sich ihnen anzuschließen, und so den gebildeten Freiheitszustand der Staaten, gemäß der Idee des Völkerrechts, zu sichern, und sich durch mehrere Verbindungen dieser Art nach und nach immer weiter auszubreiten.

Für Staaten, im Verhältnisse untereinander, kann es nach der Vernunft keine andere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält, herauszukommen, als dass sie, eben so wie einzelne Menschen, ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben [...] und so einen Völkerstaat, der zuletzt alle Völker der Erde befassen würde, bilden. Da sie dieses aber nach ihrer Idee vom Völkerrecht durchaus nicht wollen [...] so kann an die Stelle der positiven Idee eine Weltrepublik [...] nur das negative Surrogat eines den Krieg abwehrenden, bestehenden, und sich immer ausbreitenden Bundes den Strom der rechtscheuenden, feindseligen Neigung aufhalten, doch mit beständiger Gefahr ihres Ausbruchs.

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